
PREISLISTE
(Grund- und Pflegetarife ab 01.01.2025)
Die Gesamtkosten (Grundtarif bzw. Pflegetarif) werden jeweils am Monatsanfang für den Vormonat vom angegebenen Konto mittels Einziehungsauftrag abgebucht, bzw. bei Vorliegen eines Sozialhilfebescheides direkt mit der Behörde verrechnet. Sollten noch offene Fragen im Zusammenhang mit den Tarifen bzw. Kosten im Seniorenwohnheim St. Barbara – Tamsweg bestehen, ersuchen wir Sie um Vorsprache in der Verwaltung des Hauses.
PFLEGESTUFE
GRUNDTARIF
PFLEGETARIF PRO TAG
SUMME PRO TAG
0
49,04 €
0,00 €
49,04 €
1
49,04 €
26,25 €
75,29 €
2
49,04 €
42,05 €
91,09 €
3
49,04 €
83,65 €
132,69 €
4
49,04 €
110,65 €
159,69 €
5
49,04 €
127,95 €
176,99 €
6
49,04 €
136,35 €
185,39 €
7
49,04 €
140,65 €
189,69 €
LANGZEITPFLEGE
Grundsätzlich gibt es bei der Langzeitpflege im Seniorenwohnheim St. Barbara drei Arten von Leistungen:

Grundleistungen/Grundtarif
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1. Wohnraumüberlassung
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2. Die angemessene Reinigung der Wohneinheit samt Nasszelle
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3. Die Bereitstellung und das Waschen der Bettwäsche, der Handtücher und Waschlappen
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4. Das Waschen der Hygiene- und Leibwäsche des Bewohners
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5. Verpflegung (Vollpension) im Speiseraum oder Stockwerk, Tischservice eingeschlossen
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6. Die Besorgung von Medikamenten
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7. Betreuung und Pflege bei kurzzeitigen Erkrankungen
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8. Heimleitung und Büroverwaltung
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9. Technische Gebäudeverwaltung
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10. Anteilige Betriebs- Heizungs- und Stromkosten
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11. Allgemeine Beratungsdienste
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12. Kulturelle und gesellige Unterhaltungs- sowie Beschäftigungsangebote in angemessenem Umfang
GRUNDTARIFLEISTUNGEN
Selbstzahler und Sozialhilfeempfänger Grundtarif pro Person täglich.
Pflegeleistungen/Pflegetarife
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1. Die Krankenpflege
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2. Die besondere Pflege sowie die Haushaltsführung
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3. Unterstützung der Mobilität und Lagerung
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4. Unterstützung bei der Nahrungsaufnahme
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5. Unterstützung bei der Körperpflege
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6. Unterstützung beim An- und Auskleiden
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7. Hilfe beim Ausscheidungsprozess
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8. Durchführung von ärztlich angeordneten Maßnahmen
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9. Unterstützung bei der Orientierung im Hause und Aktivierung
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10. Unterstützung und Beratung bei sozialen Problemen im Zusammenhang mit der Pflegebedürftigkeit
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11. Motivationsgespräche und Anleitungen zur Organisation des täglichen Lebens
PFLEGELEISTUNGEN/ PFLEGETARIFE
Der Pflegetarif umfasst 7 Pflegestufen und richtet sich nach der jeweiligen Pflegegeldstufe die der Bewohner/die Bewohnerin nach den bundes- bzw. landespflegegeldgesetzlichen Vorschriften bezieht. Als Pflegeleistungen gelten Leistungen der Krankenpflege und der Haushaltsführung.
Wahl- bzw. Zusatzleistungen
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1. Einkauf und Besorgungen außer Haus (sollte grundsätzlich durch die Angehörigen erfolgen)
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2. Kosten für Friseur und Fußpflege (Tarife werden vom jeweiligen Fachinstitut erstellt)
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3. Eigenleistung (Selbstbehalte) für die Anschaffung von diversen Hilfsmitteln, etc.
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4. Waschen, Bügeln der Oberbekleidung in der hauseigenen Wäscherei € 1,90 pro Tag
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5. Mittag- und Abendessen auf das Zimmer servieren (nur bei BewohnerInnen die auch im Speisesaal oder in den jeweiligen Etagenbereichen essen könnten) € 0,50 pro Mahlzeit
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6. Erstmarkierung der Privatwäsche, Pauschale: € 80,00 (bei Neuaufnahmen)
WAHL- BZW. ZUSATZLEISTUNGEN
Unter Zusatzleistungen versteht man alle Leistungen, die nicht im Grund- oder Pflegetarif enthalten sind und somit gesondert zu bezahlen sind. Bei Sozialhilfebeziehern sind diese Leistungen aus dem Taschengeld zu bezahlen. Ein Rechtsanspruch für die Erbringung dieser Leistungen besteht nicht. Es sollte sowohl die Erbringung der Leistung bzw. der Kostenersatz für die jeweilige Leistung mit der Pflegedienstleitung oder der Heimleitung des Hauses vereinbart werden.